Hinter den Begriffen „Pharmazeutische Gesetzeskunde“ oder „Spezielle Rechtsgebieten für Apotheker“ verbirgt sich ein Themengebiet, welches sich in Ausbildungskatalogen der anderen Heilberufe
Schutzimpfungen erhalten seit dem Jahr 2020 Einzug in deutsche Apotheken und erweitern das Leistungsportfolio der Apotheker (Impfen in der Apotheke). Dabei wird insbesondere der heilkundliche Charakter des Berufs
Unter einem Hausverbot versteht man das ausdrückliche Verbot des Betretens oder Verweilens in oder auf dem Eigentum eines anderen, der innerhalb dieses Bereiches über das sog. Hausrecht verfügt. Ein Hausverbot in
Kontrahierungszwang in der Apotheke bedeutet nicht weniger, als dass insbesondere für ärztlich verschriebene Arzneimittel eine grundsätzliche Abgabgeverpflichtung für den Apotheker besteht. Damit wird die
Wirtschaftliche und politischen Krisen in nicht EU-Ländern (3. Staaten) können zu größeren Migrationsbewegungen führen. Zuletzt trieb die „Syrien-Krise“ hochqualifizierte Menschen, wie Apotheker, nach
Bei der Bewertung der Angemessenheit des nachhaltigen Eingriffs in die Berufsfreiheit (z. B. Entzug der Betriebserlaubnis oder Approbation) ist regelmäßig die Prognose entscheidend. Eine Apothekerin klagte gegen
Pflichtschulung in der Apotheke – eine sich regelmäßig wiederholende Aufgabe. Der Gesetzgeber schreibt hierbei einige Themen und Wiederholungsintervalle explizit und andere nur indirekt vor. Dieser Beitrag
Die Gründe für Meinungsverschiedenheiten zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern sind vielseitig. Dennoch lassen sich einige Grundprobleme herauskristallisieren, die nicht nur zu Verärgerung und Unverständnis
Die Anwendung des Behandlungsvertrages nach § 630a ff. BGB für das Apotheker-Patienten-Verhältnis rückt immer näher. Jedenfalls dürften sich Apotheker künftig auch mit der Beweislastumkehr auseinandersetzen müssen.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.