Kursinhalt
Einleitung
Ein kurzer Einstieg in die juristischen Gedankenwelt.
0/4
Rechtsstaatliche Prinzipien
Überblick über rechtsstaatliche Prinzipien, Struktur insbesondere Gewaltenteilung und Gesetzgebung
0/3
Rechtsgebiete und Gerichtsbarkeiten
Überblick über die Abgrenzung folgender Rechtsgebiete bzw. Gerichtsbarkeiten: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, bürgerliches Recht, Handelsrecht
0/6
EU-Recht
Überblick über die Organisation der EU sowie Einfluss auf das deutsche Gesundheitswesen
0/1
Allgemeines Recht für Gesundheitsberufe
Lerneinheit

Die Staatsgewalt ist, dem Staatsrecht in Deutschland normierenden Grundgesetz folgend, über die sog. Gewaltenteilung in unterschiedliche Kompetenzbereiche unterteilt. Dies bedeutet, dass die drei Gewalten Gesetzgebung (Legislative), vollziehende Gewalt (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) getrennt sind (sog. horizontale Gewaltenteilung). Nicht zuletzt der 2. Weltkrieg hatte uns gelehrte, zu welchen Katastrophen zu viel Macht in „einer Hand“ führen kann. Daher ist die Trennung der Gewalten mit dem Ziel der gegenseitigen Kontrolle sehr strikt.

Legislative

Grundsätzlich sind die Parlamente die Legislative oder auch gesetzgebende Gewalt. Diese existieren auf Bundes- und Landesebene (16 Länderparlamente). Wie die Parlamente uns die Gesetze “geben” werden wir uns später in der Lektion zur Entstehung von Gesetzen näher ansehen.

Der Gesetzgeber in Deutschland auf Bundesebene ist der Bundestag ggf. unter Beteiligung des Bundesrates (vgl. Lektion 2.1). Er besteht aus den Abgeordneten unter dem Vorsitz des Präsidenten des Bundestages. Der Bundestag wird alle 4 Jahre vom Volk gewählt (Bundestagswahl). Auf Länderebene ist der Gesetzgeber das Landesparlament, welches im Rahmen der Landtagswahlen (alle 5 Jahre) gewählt wird.

Exekutive

Die Exekutive in Deutschland ist die (Bundes-)Regierung bzw. das Kabinett (gilt entsprechend für die Landesregierungen). Die Regierung besteht aus den vom Bundeskanzler vorgeschlagenen und vom Bundespräsidenten ernannten Ministern (z. B. dem Bundesgesundheitsminister). Die Entsprechung auf Länderebene sind die Minister unter der Regierung des Ministerpräsidenten.

Die Regierung wird nur indirekt vom Volk in der Bundestagswahl gewählt. Denn welche Mehrheitsverhältnisse welche Koalitionsbildung und damit Regierung zulassen, ist vorher nicht klar.

Weiterhin gehören die von den Regierungen besetzten Ministerien und die ihnen untergeordneten Behörden (z. B. auch die Polizei-Behörde) gehören zur exekutiven Gewalt.

Judikative

Die Gerichte bilden die Judikative in Deutschland. Sie sind an Recht und Gesetz gebunden. Ihre Aufgabe ist die Anwendung und Auslegung dieser Normen unter Anwendung der juristischen Auslegungsmethoden. Man könnte sagen, dass man erst „weiß“, was eine Rechtsnorm final bedeutet, wenn ein hohes Gericht sich darüber Gedanken gemacht hat und es uns im Rahmen der Urteilsverkündung „erklärt“ hat. Kritiker sprechen daher oftmals vom „wahren Gesetzgeber“, was natürlich verfassungsrechtlich bedenklich wäre. Dennoch ist diese Funktion dem Grund nach entscheidend. Man denke dabei nur an das Bundesverfassungsgericht als oberstes Organ der Judikative, welches den Gesetzgeber regelmäßig dahingehend überprüft, ob seiner Gesetze mit unserer Verfassung vereinbar sind. Damit ist die Aufgabe der Gerichte nicht auf die Umsetzung der Gesetze „gegen“ die Bürger beschränkt, vielmehr „schützt“ sie den Bürger auch vor dem Staat.

Der Vollständigkeit halber sei abschließend noch der Begriff der vertikalen Gewaltenteilung erwähnt. Dabei handelt es sich lediglich um die bereits in Lektion 2.1 angedeutete Kompetenzverteilung „von oben nach untern“ i. S. d. Organisationseinheiten. Während Kommunen, Städte, Landkreise und Bezirke die Dinge regional regeln, so weitet sich der Wirkungskreis der Gesetzgebung über die Länder- und Bundeskompetenzen bis hin zur Europäischen Union aus.