Kursinhalt
Einleitung
Ein kurzer Einstieg in die juristischen Gedankenwelt.
0/4
Rechtsstaatliche Prinzipien
Überblick über rechtsstaatliche Prinzipien, Struktur insbesondere Gewaltenteilung und Gesetzgebung
0/3
Rechtsgebiete und Gerichtsbarkeiten
Überblick über die Abgrenzung folgender Rechtsgebiete bzw. Gerichtsbarkeiten: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, bürgerliches Recht, Handelsrecht
0/6
EU-Recht
Überblick über die Organisation der EU sowie Einfluss auf das deutsche Gesundheitswesen
0/1
Allgemeines Recht für Gesundheitsberufe
Lerneinheit

Die Rechtseinteilung wird noch etwas feiner, wenn man sich »die fünf Arme der Gerichtsbarkeit« ansieht, bei der Verfehlungen in den entsprechenden Rechtsgebieten geahndet werden. Diese Unterscheidung ist im Gesundheitswesen aufgrund seiner Komplexität sehr wichtig, denn das Recht des Gesundheitswesens ist kein eigenes Rechtsgebiet, sondern tangiert je nach Ausgangssituation die unterschiedlichen rechtlichen Fachgebiete. Über mehrere Instanzen innerhalb einer Gerichtsbarkeit werden die Streitigkeiten den jeweils zuständigen Gerichten zugeordnet. Allen Gerichten im Prinzip übergeordnet – sofern verfassungsrechtliche Relevanz vorhanden – ist das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort werden Gesetze und Urteile auf die Verfassungsmäßigkeit und eine mögliche Verletzung der Grundrechte des Einzelnen hin geprüft. Daneben existieren je Gerichtsbarkeit mehrere Instanzen (vgl. Abbildung), die im Laufe von Revisionsverfahren „angerufen“ werden können.

Finanzgerichtsbarkeit

Die Finanzgerichtsbarkeit befasst sich in der Regel mit Verwaltungsakten zu Steuerangelegenheiten der Finanzbehörden. Die höchste Instanz ist der Bundesfinanzhof in München. In der Praxis ist dies somit eher ein Thema für die Inhaber, aber auch berufsrechtliche Streitigkeiten der Steuerberater werden dort ausgeurteilt.

Sozialgerichtsbarkeit

Über die Kaskade Sozialgericht — Landessozialgericht — Bundessozialgericht werden hier Streitigkeiten aus dem Sozialrecht ausgeurteilt. Für Heilberufe sind hier insbesondere Rechtsstreite mit den Krankenkassen z. B. bzgl. Retaxationen relevant. Das Bundessozialgericht hat seinen Sitz in Kassel.

Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit seinem höchsten Gericht, dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, hat eine große Bedeutung insbesondere für den Apothekenalltag. Hier kann u. a. gegen die Verwaltungsakte geklagt werden. Dies ist beispielsweise als Option gegen den Entzug der Berufserlaubnis möglich.

Dieses Rechtsgebiet ist für Gesundheitsberufe sehr wichtig. Denn die komplette Gesundheitsverwaltung (z. B. Aufsichtstätigkeit) ist dem Verwaltungsrecht zugeteilt.

Arbeitsgerichtsbarkeit

Arbeitsrechtliche Rechtsstreite werden vor den Arbeitsgerichten verhandelt. Die Revisionen laufen über die Landesarbeitsgerichte ggf. bis zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Für Arbeitgeber im Gesundheitswesen kann die Arbeitsgerichtsbarkeit z. B. bei Konflikten zur Auslegung von Tarifverträgen oder Fehlverhalten der Mitarbeiter relevant werden.

Ordentliche Gerichte

Ordentliche Gerichte haben ihren Namen eher aus historischen Gründen. Daraus kann nicht gefolgert werden, dass die zuvor benannten Gerichtsbarkeiten “unordentlich” wären.

Über die Kaskade Amtsgericht (je nach Streitwert ggf. Landgericht) — Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof in Karlsruhe werden in diesem Arm der 5 Gerichtsbarkeiten alle Sachverhalte verhandelt, die sich in den zuvor benannten nicht wiederfinden lassen. Hier kann es sich somit beispielsweise um Strafsachen, aber auch um Nachbarschaftsstreitigkeiten drehen.

Bei den ordentlichen Gerichten ist auch die Berufsgerichtsbarkeit angesiedelt, welche im Prinzip eine Art „6. Arm“ der Gerichtsbarkeit speziell für verkammerte Heilberufe darstellt. Das Thema Berufsgerichtsbarkeit ist Teil des Kurses zum Berufsrecht.