Kursinhalt
Einleitung
Ein kurzer Einstieg in die juristischen Gedankenwelt.
0/4
Rechtsstaatliche Prinzipien
Überblick über rechtsstaatliche Prinzipien, Struktur insbesondere Gewaltenteilung und Gesetzgebung
0/3
Rechtsgebiete und Gerichtsbarkeiten
Überblick über die Abgrenzung folgender Rechtsgebiete bzw. Gerichtsbarkeiten: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, bürgerliches Recht, Handelsrecht
0/6
EU-Recht
Überblick über die Organisation der EU sowie Einfluss auf das deutsche Gesundheitswesen
0/1
Allgemeines Recht für Gesundheitsberufe
Lerneinheit

Das öffentliche Recht regelt alles den Staat und die öffentliche Gewalt Betreffende. Dabei erfüllt die Exekutive – die Verwaltung – öffentliche Aufgaben, die der Einzelne nicht wahrnehmen kann.  Überwiegend sind dies Aufgaben der Daseinsvorsorge. Die Form, mit denen die Exekutive diese Aufgaben erfüllt, ist das Verwaltungsrecht. Ferner umfasst das öffentliche Recht die Rechtsbeziehungen der Verwaltungsträger untereinander sowie das Staatsorganisationsrecht, also z. B. die Zuständigkeit der einzelnen Behörden und Gerichte.

Grundsätzlich ist das Verhältnis zwischen Trägern der öffentlichen Gewalt (dem Staat oder seinen Vertretern) und seinen Bürgern im Unterschied zum Privatrecht durch ein Über-Unterordnungs-Verhältnis gekennzeichnet. Diese Stellung verdeutlicht sich im bekanntesten Verwaltungshandeln: dem Verwaltungsakt.

Verwaltungsakte

Teilnehmer im Gesundheitswesen werden praktisch täglich mit Verwaltungsakten „beglückt“. Apothekenbetriebserlaubnis, Praxiszulassung, Erteilung der Approbation oder einer staatlichen Berufserlaubnis, Kostenübernahmeerklärung der Krankenkasse, usw. usw. Je nach Zuständigkeit werden diese von unterschiedlichen Verwaltungen erlassen. Gemeinsam haben sie, dass ein Verwaltungsakt eine Konkretisierung einer abstrakt-generellen Norm ist. Nahezu jeder Antrag im Gesundheitswesen ist an Bedingungen/Voraussetzungen gebunden (z. B. Pharmaziestudium + praktisches Jahr + 3. Staatsexamen + einwandfreies Führungs- und Gesundheitszeugnis für die apothekerliche Approbation), deren Erfüllung von der zuständigen Behörde abgeprüft werden. Sofern Unstimmigkeit über die Erfüllung besteht, steht den Betroffenen ein Widerspruchs- und Klagerecht zu. Dem Rechtsbehelf ist in der Regel eine 4-wöchige Frist dies bzgl. zu entnehmen.

Anmerkung:

Je nach Literaturquelle werden auch das Strafrecht (StGB) und das Staatsrecht (=Verfassungsrecht) dem Öffentlichen Recht zugeordnet. Aufgrund ihrer übergeordneten Stellung und dem Über-Unterordnungs-Verhältnis ist das nachvollziehbar.