Kursinhalt
Einleitung
Ein kurzer Einstieg in die juristischen Gedankenwelt.
0/4
Rechtsstaatliche Prinzipien
Überblick über rechtsstaatliche Prinzipien, Struktur insbesondere Gewaltenteilung und Gesetzgebung
0/3
Rechtsgebiete und Gerichtsbarkeiten
Überblick über die Abgrenzung folgender Rechtsgebiete bzw. Gerichtsbarkeiten: Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Strafrecht, bürgerliches Recht, Handelsrecht
0/6
EU-Recht
Überblick über die Organisation der EU sowie Einfluss auf das deutsche Gesundheitswesen
0/1
Allgemeines Recht für Gesundheitsberufe
Lerneinheit

Wir haben bereits gesehen, dass unsere Spielregeln im Prinzip „Sollenssätze“ sind. „Wenn“ wir etwas tun (oder unterlassen), „dann“ gibt es eine Folge.

Beispiel: § 95 Abs. 1 Nr. 5 AMG wird

[…mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer Arzneimittel, die nur auf Verschreibung an Verbraucher abgegeben werden dürfen, entgegen § 47 Abs. 1 an andere als dort bezeichnete Personen oder Stellen oder entgegen § 47 Abs. 1a abgibt oder entgegen § 47 Abs. 2 Satz 1 bezieht, …]

Beschränken wir uns auf das Wesentliche, erkennen wir recht schnell die «wenn-dann-Bedingung». Denn der Gesetzgeber gibt vor, dass wenn wir ein Arzneimittel ohne Verschreibung abgeben (Tatbestandsmerkmal), wir dann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren (Rechtsfolge) belegt werden können. Bei dem restlichen Inhalt könnte man von Nebenbedingungen sprechen.

Wichtig ist die unterschiedlichen Kategorien von Sollensätzen zu unterscheiden. So existieren an den Extrempolen unverkennbar fest vereinbarte Regeln mit Allgemeingültigkeit (Gesetze) und Vereinbarungen, die nur zwischen zwei Personen gelten, für die sie gelten sollen (z. B. Verträge).

Allgemeinverbindliche Normen

Allgemeinverbindliche Normen sind Gesetze und Verordnungen. Ganz grundsätzlich dies für das menschliche Zusammenleben erforderliche Regeln. Sie können etwas erlauben, anordnen, freistellen oder verbieten. Sie geben einen Ordnungsrahmen auf einer sehr abstrakten generellen Ebene, der auf den Einzelfall (Realsachverhalt) heruntergebrochen werden muss. Dies geschieht zumeist vor Gericht, wenn geprüft wird, ob ein verhalten rechtskonform war oder nicht. Gesetze weisen dabei eine immer wiederkehrende “wenn-dann-Struktur” auf. Man kann diesen „Sollen-Sätzen“ damit entnehmen, was passiert (Folge), wenn man etwas tut oder unterlässt (Handlung).

Gesetze kann nur ein Gesetzgeber erlassen.

Was unterscheidet Verordnungen von Gesetzen?

Neben den Gesetzen gibt es noch weitere Rechtsvorschriften. Hierzu zählen z. B. die Rechtsverordnungen oder Verordnungen. Sie sind wie Gesetze auch rechtsverbindliche Vorschriften. Verordnungen können z. B. von Ministerien in den Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung – also aus einem Ermächtigungsgesetz heraus – erlassen werden und sollen das Nähere zu den Gesetzen regeln – sprich die Details. Man spricht auch manchmal von einer „Gebrauchsanweisung“ zu einem Gesetz.

Ein bekanntes Beispiel sind die Bundesverordnungen zum Berufszugang von Ärzten und Apothekern (Bundesärzte- sowie Bundesapothekerordnung). Beide beinhalten eine Ermächtigungsgrundlage für das Bundesgesundheitsministerium zum Erlass einer jeweiligen Approbationsordnung mit den konkreten Lehrinhalten für beide Berufsgruppen.