Allgemeines Recht
Wo es Spezialrecht gibt – spezielle Rechtsgebiete für Apotheker – muss es auch allgemeines Recht geben. Denn trotz aller Spezialvorschriften für die Gesundheitsberufe bleibt die Grundlage des täglichen Handelns der allgemeine Rechtsrahmen. Um sich in Prüfung und Praxis sicher zu bewegen, sind viele “alltägliche” Rechtsgrundlagen daher von Bedeutung. Man denke nur an Kauf- oder Behandlungsverträge, die sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) richten. Aber auch Arbeits- und das Handelsrecht sind im Apothekenalltag als Rechtsgebiete des „Zivilrechts“ von großer Bedeutung. So hat etwa jeder PhiP bereits einen Arbeitsvertrag geschlossen, erwartet eine Lohnzahlung für seine Leistung sowie einen gewissen Kündigungsschutz.
Zudem ist in einem streng regulierten Gesundheitssystem wie dem unserem ein Überblick über die rechtsstaatliche Struktur erforderlich. Wer ist der Gesetz- oder Normengeber? Wie erlässt er solche Rechtsnormen? Wo liegen die Grenzen seiner Macht und wer kontrolliert, dass der Bürger nicht über diese Grenzen hinaus seiner Freiheitsrechte beschränkt wird? Auf all diese Fragen sollte man eine Antwort kennen – nicht nur in der Rechtsprüfung.
Zur erforderlichen Strukturkenntnis gehört auch die Aufteilung der Rechtsgebiete, die sich u. a. in den 5 „Armen der Gerichtsbarkeit“ widerspiegelt. Wem beispielsweise der Betrieb einer Apotheke versagt wird, er sich insofern einem für ihn ungünstigen Verwaltungsakt gegenübersieht, und er diesen nun vor einem ordentlichen Gericht (Zivilgericht) zu beklagen versucht, der wird kläglich scheitern. Auch daher beschäftigen wir uns zunächst mit dem allgemeinen Recht und schaffen damit die notwendigen Grundlagen für das Bestehen der Rechtsprüfung, aber auch für ein „rechtskonformes“ und „rechtsmündiges“ Berufsleben.
Zunehmend geprägt wird unser Gesundheitssystem auch durch das europäische Recht. Der „europäische Gedanke“ ist liberal geprägt, so dass der Warenverkehr auch mit Arzneimitteln nur ausnahmsweise beschränkt werden darf. Der freie Handel und die Möglichkeit seinen Beruf in der gesamten EU ausüben zu dürfen sind hohe ideelle Schutzgüter.