Das Zivilrecht regelt den Umgang und die Beziehungen zwischen gleichgestellten privaten Personen und Institutionen. Wesentlich ist die „Begegnung auf Augenhöhe“ im rechtlichen Sinne. Es existiert ein Gleichstellungsverhältnis.
Grobeinteilung
Das Privatrecht im engeren Sinne ist abschließend durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in seiner Gesamtheit kodifiziert. Daneben existiert das sog. Sonderprivatrecht, welches noch immer Rechtsbeziehungen unter gleichgestellten regelt, aber nur auf besondere Konstellationen Anwendung findet. Das bekannteste Beispiel im Gesundheitswesen ist das Handelsrecht, welches sich im Handelsgesetzbuch (HGB) wiederfindet. Vertragsbeziehungen unter „Kaufleuten“ (B2B) unterliegen somit spezialrechtlichen Vorschriften, während Vertragsbeziehungen zu Patienten/Kunden (B2C) dem BGB-Spielregeln unterliegen.
Weiterhin von Bedeutung in der Gesundheitswirtschaft ist das Gesellschaftsrecht als Teil des Sonderprivatrechts. Für die klassischen Personengesellschaften oHG und KG findet sich dies ebenfalls im HGB, während das AktG und das GmbHG für die Vorschriften für die klassischen Kapitalgesellschaften AG und GmbH beinhalten.
Weitere Unterteilungen sind möglich aber für unser grundlegendes Verständnis nicht zwingend erforderlich. So lässt sich das Privatrecht im engeren Sinne beispielsweise in das Vermögens– und das Personenrecht unterteilen. Wir beschränken uns an dieser Stelle vielmehr darauf, dass für Gesundheitsberufe entscheidend ist, mit wem sie ein Rechtsgeschäft begehen. Zumeist sind aufgrund der Teilnahme am Handel bzw. Dienstleistungsgeschäft hier besonders die vertragsrechtlichen Aspekte des BGBs (Patienten) und HGBs (Lieferanten, Großhandel, Geschäftspartner) relevant. So handelt es sich beim Behandlungsvertrag nach § 630a ff. BGB um einen Dienstleistungsvertrag mit besonderen Rechten und Pflichten, oder beim Arzneimittelverkauf um einen besonderen Kaufvertrag gemäß § 433 BGB (im Falle eines Privatkaufs). Sobald Behörden, Selbstverwaltung oder andere Körperschaften beteiligt sind, verlassen wir das private Recht und die dort geltenden Spielregeln.