Es besteht ein hoher Grundbedarf an Wissen zu Abrechnungs- und Vergütungssystem im Arzneimittelmarkt. Dies gilt sowohl für Stakeholder auf der Angebotsseite wie der Pharmazeutische Industrie, als auch für die Nachfrage- bzw. Kostenträgerseite. Denn Arzneimittel stellen eine der bedeutendsten therapeutischen Optionen der Medizin dar. Diese untrennbare Verbindung insbesondere zur ärztlichen Behandlung bedingt eine Besonderheit im grundsätzlich streng nach Sektoren getrennten deutschen Gesundheitswesen. Lassen sich ökonomische und rechtliche Zusammenhänge in definierten Abrechnungssystemen und über gesetzlich normierte Abrechnungswege in der Regel problemlos innerhalb eines vergleichsweise isolierten Teilmarktes erkennen, so gilt dies für den Arzneimittelmarkt nur eingeschränkt. Zwar führt das Abrechnungssystem gemäß § 300 SGB V (Apothekenabrechnung) in den bedeutendsten Teilbereich dieses Marktes, doch wird dieser bereits unmittelbar über das ärztliche Verordnungsverhalten und sodann mittelbar über die Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 106 ff. SGB V im ambulant-ärztlichen Bereich beeinflusst. Der stationäre Versorgungsbereich hingegen ist weitestgehend autonom, wartet allerdings mit einem eigenständigen Vergütungssystem auf und ist von den arzneimittelrechtlichen Preisvorschriften losgelöst.
Im Ergebnis erlaubt der Arzneimittelmarkt seinen Stakeholdern keine klassische Fokussierung auf ein isoliertes Vergütungssystem. Vielmehr müssen die unterschiedlichen, sich jedoch gegenseitig beeinflussenden Vergütungs- und Erstattungssysteme jedenfalls in Grundzügen – insbesondere in Bezug auf Anreize und Fehlanreize – verstanden werden, um erfolgreich in diesem Markt agieren zu können.
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