Kursinhalt
Einleitung
Ein kurzer Einstieg
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Grundzüge des Leistungsrechts in der GKV
Wer hat worauf Anspruch? Wer darf welche Leistung erbringen? Welche Grundsätze gelten für die Leistungserbringung?
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Arzneimittel in der stationären Versorgung
Arzneimittel spielen in medizinischer Hinsicht in der stationären Versorgung eine ebenso wichtige Rolle wie im ambulanten Bereich. Doch das pauschalierte System der Krankenhausvergütung führt dazu, dass dies in Bezug auf die Abrechnung mit Ausnahme sehr teurer Arzneimittel weniger bedeutsam sind. Um die Logik der Zusatzentgelte hierfür zu verstehen, gewährt dieses Kapitel einen Einblick in das Gesamtkonstrukt der Krankenhausvergütung.
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Arzneimittel in der ambulant-ärztlichen Versorgung
In diesem Kapitel geht es überwiegend darum, wie das ärztliche Verordnungsverhalten systemseitig beeinflusst wird. Denn "Verursacher" der Kosten bleibt der Arzt in jedem Fall.
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Sozialrechtliche Vergütungs- und Erstattungssysteme für Arzneimittel
Lerneinheit

Arzneimittelausgaben – eine Einordnung

Leistungsausgaben der GKV (Quelle: VDEK)

Die Arzneimittelausgaben bilden Jahr für Jahr den drittgrößten Kostenblock in der gesetzlichen Krankenversicherung. Lediglich der stationäre Sektor übertrifft diese Ausgabenhöhe deutlich. Berücksichtigt man zudem, dass Arzneimittel auch in den Krankenhauskosten „eingepreist“ sind (vgl. Kapitel „Arzneimittel in der stationären Versorgung“), dürfte ihnen der zweite Platz allerdings sicher sein. Folgerichtig stehen auch die Arzneimittelausgaben regelmäßig im Fokus gesundheitspolitische Überlegungen, insbesondere wenn es um potenzielle Einsparungen für die GKV geht.

Die jüngere Vergangenheit brachte eine ganze Reihe von „Spargesetzen“ heraus. „Preismoratorium“, „Herstellerrabatt“, „frühe Nutzenbewertung“ und „Rabattverträge“. Der Gesetzgeber war durchaus kreativ in diesem Bereich, jedoch stets um einen Interessenausgleich im Spagat zwischen Sparzielen und Innovationsförderung bemüht. Auch das Thema Umsatzsteuer wird in diesem Zusammenhang immer wieder diskutiert, da Deutschland hier (noch) den vollen Mehrwertsteuersatz veranschlagt. Aktuell gewinnt die Diskussion wieder an Fahrt.

Insbesondere die Apothekerschaft betrachtet die Arzneimittelausgaben – nicht ganz uneigennützig – differenzierter. Insbesondere der jährlich erscheinende „Lagebericht“ der ABDA ist hier hilfreich (z. B. ABDA – Zahlen Daten Fakten 2021). Denn durch diese Betrachtungsweise wird klar, wer an einem Arzneimittel wieviel verdient, und dass die Apotheken hier eine untergeordnete Rolle spielen. Eine derart aufgeschlüsselte Betrachtung sollte und soll gröbere Einschnitte zulasten der Apotheker wohl abzuwenden.

Diese und weitere einleitende Themen, z. B. Zu Strukturelementen wie die „Lieferkette“ oder das „Apothekenmonopol“ sowie einen Überblick über die relevanten Player, finden sich in der folgenden Hörlektion: