Finanzierungssystem
Anhand der Anzahl der Finanzierungsquellen für Krankenhäuser lassen sich gängige Finanzierungssysteme unterscheiden. Gibt es nur eine solche Quelle (z. B. in Form einer reinen Beitragsfinanzierung), so handelt es sich um ein monistisches Finanzierungssystem (Monistik), bei zwei Quellen spricht man vom dualen System (auch Dualistik) und bei mehr als zwei Quellen vom multiplen System.
In Deutschland existiert seit 1972 ein duales Krankenhausfinanzierungssystem, denn die laufenden Betriebskosten der Krankenhäuser werden aus Krankenkassenbeiträgen (Vergütung für die abgerechneten Leistungen)und die Investitionskosten aus Steuermitteln finanziert. Die jeweiligen Bundesländer sind für die Investitionsfinanzierung zuständig, wobei hier nochmals zwischen mittel- und langfristige bzw. kurzfristigen Investitionen entschieden wird. Erstere werden antragsbasiert und letztere pauschal ausfinanziert.
In der Realität existieren Wechselwirkungen zwischen der Investitions- und Betriebskostenfinanzierung. Investitionen beeinflussen einerseits Betriebsabläufe und andererseits verursachen diese Folgekosten, welche sodann wiederum aus Beiträgen und Prämien finanziert werden müssen. Diese Tatsache kann man durchaus kritisch sehen, was an einem Beispiel deutlich wird:
Will sich ein Landrat mit „seinem“ Krankenhaus ein Denkmal setzen, indem er für den Bau (oder den Weiterbestand) eines (vielleicht für die Versorgung nicht notwendigen) Krankenhauses eintritt, so hat er nur einmal für die Finanzierung zu sorgen. Die Folgekosten bleiben aber zum größten Teil an den Sozialversicherungsträgern hängen.
Aber auch der dualistische Ansatz wird regelmäßig kritisiert. Aufgrund der allgemeinen öffentlichen Armut haben sich die Bundesländer immer mehr aus der Krankenhausfinanzierung zurückgezogen, obwohl sie eigentlich für die Investitionskosten aufzukommen hätten. Insofern ist immer wieder vom Investitionsstau die Rede. Trotz der unzähligen Krankenhausreformen bleibt die Krankenhausfinanzierung in Deutschland weiterhin im Kern dualistisch.
„Planwirtschaft“
Mit der Übertragung der Investitionsfinanzierung auf Bund und Länder wurde zugleich den Ländern eine weitreichende Planungskompetenz eingeräumt. So bestimmte bereits das KHG 1972, dass die Länder Krankenhausbedarfspläne und auf deren Grundlage Programme zur Durchführung des Krankenhausbaus und seiner Finanzierung aufzustellen hatten, um dadurch eine „bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung zu sozial tragbaren Pflegesätzen“ zu gewährleisten. Noch heute werden lediglich Krankenhäuser, die im sog. Bedarfsplan ausgewiesen sind, mit Steuermitteln gefördert (Investitionsförderung). Auch sind es gemäß §§ 108, 109 SGB V überwiegend ebendiese, die zur Abrechnung zulasten der GKV berechtigt sind (vgl. Lektion „Leistungsberechtigung“).