Berufsrecht für (angehende) Ärzte/Apotheker
Lerneinheit

Berufsgerichtliche Urteile

Die Hauptverhandlung eines berufsrechtlichen Verfahrens eines beliebigen Verstoßes gegen die Berufsordnung oder anderer berufsrechtlicher Pflichten schließt mit der Urteilsfindung. Ein solches Urteil lautet entweder auf Verurteilung zu einer berufsgerichtlichen Strafe, auf Freispruch oder auf Einstellung des Verfahrens. Sollte es zu einer Verurteilung kommen. sind folgende berufsgerichtliche Maßnahmen denkbar:

  • Warnung
  • Verweis
  • Geldbuße bis € 50.000,-
  • Aberkennung der Mitgliedschaft in den Organen der Kammer und den Vertretungen und Ausschüssen der Untergliederungen
  • Aberkennung des Wahlrechts und der Wählbarkeit in die Organe der Kammer und die Vertretungen und Ausschüsse der Untergliederungen

Existenzbedrohende Konsequenzen

Approbationsverlust

Rechtskräftige Entscheidungen der Berufsgerichte sind nach der Berufsgerichtsordnung den zuständigen Approbations- und Aufsichtsbehörden mitzuteilen. Da neben den o. g. Strafen auch die Feststellung der Berufsunwürdigkeit stehen kann, sind die Folgen potenziell existenzbedrohend.

Letztere Feststellung ist insofern gravierend, als dass die Würde eine Voraussetzung zur Erteilung der Approbation ist. Entfällt diese Voraussetzung kann die Approbation zum Apotheker widerrufen werden.

Die unmittelbaren Auswirkungen auf die Approbation hängen jedoch von einer vorzunehmenden Abwägung der zuständigen Behörde ab, da die Konsequenzen, wie bereits erwähnt, existenzbedrohend sind.

Schwierige Existenzgründung

Auch für die Beantragung einer Betriebserlaubnis einer Apotheke kann eine berufsrechtliche Verurteilung relevant werden. Die Landesapothekerkammern werden regelmäßig durch die zuständige Behörde um Stellungnahme gebeten, ob in persönlicher oder fachlicher Hinsicht Umstände bekannt geworden sind, die der Erteilung der Betriebserlaubnis entgegenstehen könnten.

Weiterbildungsbefugnis

Weiterhin kommt gemäß § 6 Abs. 2 der Weiterbildungsordnung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg die Aberkennung der Weiterbildungsbefugnis in Betracht. Denn die Ermächtigung zur Weiterbildung kann nur erlangen, wer fachlich und persönlich geeignet ist. Eine berufsgerichtliche Verurteilung kann dieser Eignung widersprechen. Vergleichbares gilt für die Ärzteschaft. Rein praktisch kann dadurch das Ansehen als Ausbildungsstätte leiden, was zu monetären Einbußen im Geschäftsbetrieb führen kann.

Unheil abwenden

Sollte eine berufsrechtliche Verurteilung drohen, so kann es eine Verfahrenstaktik darstellen vor Ende des Verfahrens auf die Approbation zu verzichten. Damit endet das Verfahren mit sofortiger Wirkung mangels Zuständigkeit des Berufsgerichts und eine Verurteilung kann nicht mehr erfolgen. Dies ist jedoch nur eine Option, sofern der Beruf künftig nicht mehr ausgeübt werden soll. Dennoch ist die die einzige Möglichkeit berufsrechtliche Strafmaßnahmen abzuwenden, sofern sich die Vorwürfe nicht entkräften lassen.