Berufsrecht für (angehende) Ärzte/Apotheker
Lerneinheit

Bundesvereinigung der Kammern

Die Ärztekammern sind auf Bundesebene in einer Spitzenorganisation organisiert. Diese Dachorganisation der Kammern ist die Bundesärztekammer (BÄK), welche die bundesweite Koordination der beruflichen Interessenvertretung übernimmt. Auch können gemeinschaftliche Mustersatzungen und Leitlinien erarbeitet werden, die allerdings in eigenes Kammersatzungsrecht überführt werden müssen, um Rechtsverbindlichkeit zu erreichen. Hintergrund ist die Freiwilligkeit des Zusammenschlusses. Während die Landesärztekammern Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, handelt es sich bei der BÄK um einen Verein.

Weitere Verbände

Neben den Organisationen, für die eine Pflichtmitgliedschaft besteht, existieren diverse Verbände in die Ärzte auf freiwilliger Basis Mitglieder werden können. Diese verfolgen primär berufspolitische Zielsetzungen. Dies sind beispielsweise der Hartmannbund als Interessenverbund aller Ärzte, der Marburger Bund oder der Verband niedergelassener Ärzte in Deutschland.