Berufsrecht für (angehende) Ärzte/Apotheker
Lerneinheit

Bundesvereinigung der Kammern

Sowohl Apothekerkammern als auch Apothekerverbände sind jeweils auf Bundesebene in Spitzenorganisationen organisiert. Die Dachorganisation der Kammern ist die Bundesapothekerkammer (BAK), welche die bundesweite Koordination der beruflichen Interessenvertretung übernimmt. Auch können gemeinschaftliche Mustersatzungen und Leitlinien erarbeitet werden, die allerdings in eigenes Kammersatzungsrecht überführt werden müssen, um Rechtsverbindlichkeit zu erreichen.

Rechtliche Stellung der BAK

Eine Satzung die in Satzungsrecht umgesetzt werden muss, um rechtsverbindlich zu werden? Ja, da war kein redaktioneller Fehler. Der Grund liegt in der Rechtsform der BAK begründet. Während die Apothekerkammern als Körperschaften des öffentlichen Rechts eine gesetzliche Legitimation für ihr Satzungsrecht haben, so fehlt eine solche der BAK. Denn diese ist als Zusammenschluss der 17 Kammern lediglich ein eingetragener Verein (e. V.). Vereinssatzungen sind jedoch lediglich für Vereinsmitglieder verbindlich.

Dachorganisation

Die übergeordnete Koordination des Berufsstandes übernimmt die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Dabei handelt es sich um den Zusammenschluss der BAK und des DAV. Seine wichtigste Aufgabe ist die politische Interessenvertretung des Berufsstandes (politische Lobbyarbeit). Bei der ABDA handelt es sich um die einflussreichste Berufsorganisation der Apothekenberufe.

Weitere wichtige Organisationen

Arbeitsrechtlich werden insbesondere der Arbeitgeberverband deutscher Apotheken (ADA) und die Apothekengewerkschaft ADEXA relevant. Sie sind Tarifpartner beim Abschluss von Tarifverträgen für öffentliche Apotheken mittels Bundesrahmentarifvertrag und insbesondere die ADEXA steht bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten den Angestellten unterstützend zur Seite

Anmerkung zu PTA

Eine Heilberufekammer wie für Ärzte und Apotheker existiert für PTA nicht, da es sich nicht um einen der „freien“ Berufe handelt. Vielmehr werden PTA klassisch durch Berufsverbände wie den Bundesverband der pharmazeutisch-technischen Assistenten (BVpta )vertreten.

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