Berufsrecht für (angehende) Ärzte/Apotheker
Lerneinheit

Bestimmungen der Berufsausübung

Grundsätzlich gilt es Fortbildungen zu absolvieren, die Erhalt und Entwicklung der notwendigen Fachkenntnisse gewährleisten, um die Fortbildungspflicht zu erfüllen. Dabei handelt es sich um eine sehr weite Vorschrift, was zu einer relativ freien individuellen Ausgestaltungsmöglichkeit der Fortbildung für Ärzte und Apotheker führt.

In nahezu allen Heilberufe- und Kammergesetzen ist normiert, dass die Heilberufe verpflichtet sind, sich im Rahmen ihrer beruflichen Fortbildungspflicht auch über die für die Berufsausübung geltenden Bestimmungen auf dem aktuellen Stand zu halten. Dabei wird nicht nur die Information über die Vorschriften der Berufsausübung vorgeschrieben, sondern gleichzeitig ihre Beachtung. Die Erfüllung dieser Berufspflicht setzt denknotwendig die Kenntnis der geltenden Rechtsvorschriften voraus.

Fortbildung ist nicht Weiterbildung, aber Weiterbildung ist Fortbildung!

Bereits zu Beginn des Kapitels wurde die Fortbildungspflicht von der freiwilligen Weiterbildung unterschieden. Umgekehrt zählen Weiterbildungen (Fachapotheker oder Gebiets-/Bereichsbezeichnungen für Apotheker und PTA) als Fortbildungen und generieren Fortbildungspunkte. Mit Erfüllung der berufsrechtlichen Pflichten über Weiterbildungsmaßnahmen kann somit gleichzeitig an der Weiterqualifizierung für höhere Aufgaben oder neue berufliche Perspektiven gearbeitet werden. Doch selbst die stete Fortbildung über Seminare und/oder die Verfolgung der Fachpresse – sowohl zur Prüfungsvorbereitung, als auch in der pharmazeutischen Praxis – können lediglich ein Grundverständnis für rechtliche Fußangeln im Gesundheitsrecht darstellen. Anwälte absolvieren nicht umsonst ein Studium der Rechtswissenschaften und oftmals eine Weiterbildung zum Fachanwalt (Medizinrecht).
Im Zweifel sollte in der späteren Berufspraxis somit immer ein solcher Experte befragt werden. Wie dies in Deutschland für Arzneimittel der Apotheker ist, so ist dies in Rechtsfragen der spezialisierte (Fach-)Anwalt.

Fortbildungs-Tipp

Übrigens: Die meisten Kammern akzeptieren ärztliche Fortbildungen und erkennen CME-Punkte auch für Apotheker 1:1 an. Wer also über den Tellerrand der Apotheke hinausschauen mag, kann auch im ärztlichen Bereich die notwendigen Fortbildungspunkte sammeln.