Berufsrecht für (angehende) Ärzte/Apotheker
Lerneinheit

Berufsausübung ist Ländersache

Während des Grundgesetz dem Bundesgesetzgeber das Recht eingeräumt hat die Zugangsschranken für die Heilberufe und die meisten anderen Gesundheitsberufe festzuschreiben, so obliegt es dem Landesrecht  die Regelung der Berufsausübung für diese Berufe zu erlassen. Von dieser Kompetenzzuteilung machen die Länder allerdings nur indirekt Gebrauch, indem über die (Heilberufe-)Kammergesetze erlassen werden. Mit diesen werden die Heilberufe-Kammern als Selbstverwaltungskörperschaften rechtlich legitimiert zum Erlass rechtsverbindlicher Satzungen ermächtigt (Ermächtigungsgrundlage). (Mehr zu den Kammern).

Berufsausübungsregeln sind Satzungsrecht

Die Kammern definieren auf Basis der landesrechtlichen Ermächtigung die berufstypischen Berufspflichten (z. B. Fortbildungspflicht, Schweigepflicht, Kollegialität, usw.), Weiterbildungsregelungen, etc., welche nach Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden rechtsverbindlich werden. Insofern geben sich die Heilberufe deren Regeln – in gewissen Grenzen – selbst. Hierhinter verbergen sich im Kern 2 Grundideen:

  1. Die Heilberufe weisen die notwendige Sachnähe auf, um „ihre“ Angelegenheiten zu regeln und
  2. der Gesetzgeber entlastet sich von der Kleinarbeit (Subsidiarität).

Aber auch eine weitere Idee schwingt mit, wenn man zudem noch betrachtet, dass die Heilberufe einer eigenen Berufsgerichtsbarkeit unterliegen. Diese im weitesten Sinne heilberuf-exklusive  „6. Arm“ der Gerichtsbarkeit ist in der Regel an der Verwaltungsgerichtsbarkeit angesiedelt und darf in seiner Relevanz nicht unterschätzt werden. Teilweise existiert gar ein eigener „Kammer-Anwalt“, welcher als eine Art Staatsanwalt erforderlichenfalls gegen die Heilberufe ermittelt (so z. B. in BW).

Über das Berufsrecht können sich Ärzte und Apotheker nicht nur eigene Regeln geben, sondern aufgrund der Kammerzuständigkeit als Überwachungsorgan auch deren Einhaltung überprüfen. Ziel ist es Ansehen und Würde des jeweiligen Berufsstandes zu wahren. Denn beides besitzen diese beiden wichtigsten Gesundheitsberufe zweifelsohne.