Gesundheitsverwaltung für Gesundheitsberufe
Lerneinheit

Die DKG

Als Vertreter auf der Seite der Leistungserbringer vertritt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) die Interessen und Belange der Krankenhäuser. Als Bundesverband steht die DKG für 28 Mitgliedsverbände von Krankenhausträgern, 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände und versteht sich als „die Stimme der Krankenhäuser“[1] in Deutschland, welche überwiegend gesundheitspolitische Öffentlichkeitsarbeit leistet. Wie bei den meisten Spitzenverbänden ist die DKG als Verband als Verein (e. V.) organisiert. Es handelt sich somit nicht um einer Körperschaft mit besonderen regulatorischen Kompetenzen, sondern um eine reine Interessenvertretung, die regelmäßig vom Gesetzgeber mit bestimmten Verhandlungsaufträgen ausgestattet wird.

Über ihre Rolle als Teil der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen entscheidet und verhandelt die DKG über alle wichtigen krankenhausrelevanten Themen, so auch das Vergütungs- und Abrechnungssystem im Krankenhauswesen (das sog. DRG-System). Damit und durch ihre (Mit-)Trägerschaft des InEK ist sie an der Rahmensetzung der stationären Versorgung in ökonomischer, technischer und organisatorisch-prozessualer Hinsicht beteiligt.

Einen ganz wesentlichen Beitrag leistet die DKG für die Krankenhäuser allerdings in der Bundespolitik. Sie setzt sich als Dachverband der Krankenhausträger für die Interessen und Belange der Krankenhäuser auf gesundheitspolitischer Ebene ein. Damit vertritt die DKG die Krankenhäuser bei allen anstehenden und für die stationäre Versorgung entscheidenden Gesetzgebungsverfahren. Folglich gehört die Öffentlichkeitsarbeit zu den zentralen Aufgaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

Als oberste Vertretung der Krankenhäuser ist die DKG im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten.

Weitere Informationen unter: www.dkgev.de