Gesundheitsverwaltung für Gesundheitsberufe
Lerneinheit

Gesundheitsverwaltung – eine Orientierung

Im Kurs zum allgemeinen Recht haben wir sowohl gelernt wie ein Gesetz entsteht, als auch wer für die Gesetzgebung – und hier relevant – die Umsetzung und Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze zuständig ist. Denn die Gesundheitsverwaltung stellt in unserem Kontext die Exekutive dar. In diesem Spezialfall kommen allerdings weitere Aufgaben hinzu. Denn das deutsche Gesundheitssystem lebt aufgrund der notwendigen fachlichen Expertise und der schnellen wissenschaftlichen Weiterentwicklungen im Gesundheitsbereich von der Einbindung eben jener Experten (Ärzte, Apotheker, Pflegekräfte, etc.). Dies gelingt über das Prinzip der Selbstverwaltung, welches wir uns in diesem Kurs noch genau ansehen werden.

Schnell wird somit erkennbar, dass es unterschiedlichste Spieler („Stakeholder“) im System gibt. Und damit nicht „viele Köche den Brei verderben“ bedarf es klarer Zuständigkeitsregelungen zwischen Bund, Ländern und Selbstverwaltung. Dies geschieht zum einen über die Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz und zum anderen über Ermächtigungsgesetze, die insbesondere Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie den Heilberufekammern, Systeminstitutionen wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) oder bestimmten wissenschaftlichen Einrichtungen wie dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWIG) bestimmte regulatorische Kompetenzen zuteilen.

Weiterhin findet ein steter Interessenausgleich über relevante Berufsverbände auf Landes- und auf Bundesebene statt. Hier existieren sowohl berufspolitische Organisationen, die die Weiterentwicklung der Berufe vorantreiben eine überwiegend wirtschaftliche Interessenvertretung wahrnehmen.

Ein Überblick über dieses Kompetenzgeflecht und die Zuständigkeiten der wichtigsten Systeminstitutionen ist daher zwingend erforderlich, nicht zuletzt, da der Gesetzgeber oftmals nur von der „zuständigen Behörde“ spricht. Wer dies im jeweiligen Fall ist, sprich wer einem Antragsteller/Fragesteller z. B. bei der Eröffnung einer Apotheker oder einer Arztpraxis weiterhelfen kann, lässt sich ohne dieses Systemwissen kaum beantworten. Und genau diesen Überblick verschaffen wir uns jetzt!

Eine schöne grafische Einteilung der Vielfalt der Beteiligten findet sich auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums (Link).