Gesundheitsverwaltung für Gesundheitsberufe
Lerneinheit

Der MD(K)

Eine bedeutsame Institution im deutschen Gesundheitssystem und insbesondere im Abrechnungs- und Prüfwesen der Krankenhausabrechnung stellt der 2020 neu formierte Medizinische Dienst (MD; ehemals MDK wobei das „K“ für Krankenkassen steht) dar. Seit Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes handelt es sich nicht mehr um eine Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen, sondern um eine unabhängige – weil eigenständige – Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Auch der bisherige Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) als koordinativ tätige Dachorganisation der ehemaligen MDKen wurde vom GKV-SV organisatorisch gelöst und firmiert nunmehr als MD Bund, um seine Richtliniensetzungs-Kompetenz für die Tätigkeit der regionalen Medizinischen Dienste unabhängig wahrzunehmen. Um die Unabhängigkeit neben der Namensgebung auch strukturell zu verankern, wurde die Besetzung der MD-Verwaltungsräte neu geregelt. Durch die Beteiligung der Patienten, der Pflegebedürftigen, Verbraucherverbände sowie Ärzteschaft und Pflegeberufe soll der Einfluss der Krankenkassen gemindert werden.

Die Aufgabenschwerpunkte des MD liegen insbesondere auf der sozialmedizinischen Begutachtung, den sog. Strukturprüfungen gemäß § 275d SGB V sowie die Einzelfallprüfungen gemäß § 275c SGB V. Letztere finden ausschließlich auf kostenträgerseitigen Antrag statt, bilden allerdings das Fundament der medizinischen Abrechnungsprüfung. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für oder wider die Rechnungskorrektur.

Ganz grundsätzlich kann man sagen, dass der MD mit seinem Fachpersonal und der Begutachtungsfunktion medizinisch-pflegerisches Know-how ins Verwaltungssystem bringt; wenn man so will eine Art Zweitmeinung neben der Einschätzung der Leistungserbringer. Dies wird immer dann von den Kranken- und Pflegekassen beansprucht, sofern ein Verdacht einer unzweckmäßigen oder unwirtschaftlichen Versorgung vorliegt oder Kostenübernahmeanträge von Versicherten z. B. zu off-label-Therapien oder Pflegebedürftigkeit eingehen.