Das RKI
Das Robert Koch-Institut RKI ist nach eigenen Angaben das nationale Public-Health-Institut für Deutschland. Mit Public Health wird definitionsgemäß die Gesundheit der Bevölkerung bezeichnet.
Die wichtigsten Arbeitsbereiche des Robert Koch-Instituts sind die Bekämpfung von Infektionskrankheiten und die Analyse langfristiger gesundheitlicher Trends in der Bevölkerung. Insbesondere ersterer Schwerpunkt ist während der COVID-19-Pandemie wohl den meisten Bürgern ins Bewusstsein gerufen worden. Dabei wurde aber auch deutlich, dass das RKI durch den Gesetzgeber mit besonderen Aufgaben betreut bzw. zu diesen ermächtigt werden kann. So war die Liste des RKI zu den Risikogebieten mit ihrer Veröffentlichung rechtsverbindlich für die Frage für oder wider die Quarantäne oder Zwangstestung von Reiserückkehrern.
Daneben ist die Ständige Impfkommission (STIKO) beim RKI angesiedelt. Sie existiert 1972. Als Rechtsgrundlage für Struktur und Aufgaben der STIKO dient das Infektionsschutzgesetz (§ 20 Absatz 2 IfSG). Dazu gehört, Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen abzugeben. Diese Empfehlungen finden sich im jährlich aktualisierten Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene und geben optimale Impfzeitpunkte für Standardimpfungen an. Der Impfkalender wird im Epidemiologischen Bulletin des RKI und im Internet veröffentlicht (www.stiko.de).
Die Empfehlungen der STIKO werden nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs als medizinischer Standard angesehen (BGH, Urteil v. 15.02.2000, VI ZR 48/99, OLG Karlsruhe LG Offenburg) und werden von den Ländern und der Ärzteschaft als inoffizielle Leitlinien akzeptiert. Damit ist ein Abweichen hiervon – von einem medizinisch begründbaren Einzelfall einmal abgesehen – eine Standardunterschreitung und damit ein Behandlungsfehler. Mithin prägt die STIKO die Versorgungsrealität in diesem Bereich.
Da die fachlichen Empfehlungen der STIKO allerdings trotzdem keine rechtliche Bindung haben, weist das IfSG (§ 20 Abs.3) darauf hin, dass die Gesundheitsbehörden der Länder die STIKO-Empfehlungen der Bevölkerung öffentlich empfehlen sollen. Damit ist sichergestellt, dass in jedem Bundesland Empfehlungen zu Schutzimpfungen bestehen. Zusätzlich wird damit die Kostenübernahme durch die GKV von staatlicher Seite gefördert. Denn die Empfehlungen der STIKO sind gemäß § 20d Abs.1 SGB V seit dem 01.04.2007 die Grundlage für die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Dieser bestimmt die Einzelheiten zu Voraussetzungen für sowie Art und Umfang von Schutzimpfungen als Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
Weitere Informationen findest Du hier: https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html