Gesundheitsverwaltung für Gesundheitsberufe
Lerneinheit

Wir halten fest: unser Gesundheitssystem und die dazugehörenden Verwaltungsstrukturen sowie Struktur und Zusammenwirkung der Stakeholder sind komplex. Für eine Prüfung ist die detaillierte Kenntnis der Aufgaben und Funktionen der Institutionen sicherlich nicht erforderlich.

Der Schwerpunkt der Prüfungsvorbereitung sollte auf den standeseigenen insbesondere Selbstverwaltungskörperschaften liegen. Denn diese sind als Teil der Gesundheitsverwaltung regelmäßig an der Aufsicht der Heilberufe beteiligt und setzen zudem das Berufsrecht durch. Zudem ist zu bedenken, dass viele Prüfer selbst berufspolitisch aktiv sind und daher sich in Bezug auf ihre Fragen gerne aus diesem Bereich bedienen.

Eine wichtige Take-Home-Message ist zudem, dass der Schwerpunkt der Gesundheitsverwaltung auf der Länderebene liegt. Dies normiert das Grundgesetz in dieser Form, wenngleich der Bund jüngst an Kompetenzen hinzugewonnen hat. Durch diese föderalen Zuständigkeiten existiert eine gewisse Heterogenität zwischen den Bundesländern, was immer wieder (teil langwierige) Abstimmungsrunden erforderlich macht. Man konnte dies zuletzt während der Corona-Pandemie (COVID-19-Pandemie) beobachten. Immer wieder sollten sich – vom Bund lediglich moderiert – die Länder abstimmen, um dann in der Realität doch uneinheitlich vorzugehen.

Wichtig für die Prüfungen ist es in diesem Zusammenhang zumindest kurz vor dem „großen Tag“ die „zuständigen Behörde“ im Prüfungs-Bundesland zu kennen. Recherchieren lässt sich dies über auf den Seiten des BMG oder der Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz (ZLG). Die Suche auf www.zlg.de ist empfehlenswert. Eine Auflistung an dieser Stelle ist hingegen nicht sinnvoll, da sich Zuständigkeiten und Behördennamen durchaus ändern können.

Und nun: viel Erfolg bei Deiner Prüfung oder beim Belegen weiterer Kurse!