Der GKV-SV
Der Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenversicherung oder auch GKV-Spitzenverband (GKV-SV) ist gemäß § 217a SGB V die oberste Vertretung der Kranken- und Pflegekassen auf Bundesebene. Seit der Gesundheitsreform von 2007 vertritt dieser einheitliche Spitzenverband die Belange der gesetzlichen Krankenversicherung auf Bundesebene in allen relevanten Leistungsbereichen, aber auch im Bereich der Grundsatzfragen zur deutschen Krankenkassenlandschaft (z. B. Gesundheitsreformen, Strukturen, Finanzierung, etc.).
Der GKV-SV ist zudem an allen Vertragsverhandlungen mit den Leistungserbringern auf Bundesebene beteiligt. So werden beispielsweise der Bundesmantelvertrag Ärzte (§ 83 SGB V), der Rahmenvertrag mit den Apotheken (§ 129 SGB V) oder die Arzneimittelpreise über die Verhandlungen zum Erstattungsbetrag (§ 35a SGB V). Zudem prägt er als Vertrags- und Verhandlungspartner maßgeblich die (digitale) Infrastruktur des deutschen Gesundheitswesens. So werden die technischen Abwicklungen der Vergütungen (z. B. Arzneimittelabrechnung gemäß § 300 SGB V) ebenso geregelt, wie Details zum eRezept. Der GKV-SV ist somit regelmäßiger Gesprächspartner aller Interessenvertretungen der Leistungserbringer, was eine entsprechende organisatorische Struktur und fachliche Qualifikation erforderlich macht.
Als „gemeinsame Stimme der gesetzlichen Krankenkassen“[1] und Teil der Selbstverwaltung sind seine Aufgaben damit sehr umfänglich. Auch sind seine Entscheidungen aufgrund der Eigenschaft des GKV-SV als Körperschaft des öffentlichen Rechts für alle Krankenkassen bindend und prägen das deutsche Gesundheitssystem und die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Patientenversorgung somit nachhaltig.
Als Teil der Selbstverwaltung ist der GKV-SV im Gemeinsamen Bundesausschuss vertreten.
Weitere Informationen finden sich unter: https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/der_verband/wir_ueber_uns.jsp
[1] Vgl. GKV-SV, Der Verband, 2019.