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Interessenvertretungen existieren im deutschen Gesundheitswesen in beinahe unbegrenzten Ausmaß. Die Tatsache, dass eine Vielzahl von ihnen in diesem Kurs nicht genannt wurde, soll nicht bedeuten, dass eine bestimmte Interessenvertretung unbedeutend wäre. Vielmehr handelte es sich um eine Auswahl, die dazu dienen sollte das Gesundheitssystem als Ganzes besser verstehen zu können.
Denn auch zunächst nicht „systemrelevant“ anmutende Vertretungen wie der Marburger Bund oder die ADEXA als maßgebliche Tarifverhandler der Arbeitnehmerseite der Ärzte und Apothekenberufe können das Gesundheitssystem stark beeinflussen – Stichwort: Streik. Mit diesem arbeitsrechtlichen Instrument könnten sie die Gesundheitsversorgung temporär praktisch lahmlegen.
Da beinahe jede Interessengruppe inzwischen nach einer möglichst schnellen Gründung einer eigenen Interessenvertretung strebt, die sie (gesundheitspolitisch) vertritt, kann jedoch nicht auf alle eingegangen werden. Eines der jüngsten Beispiele für diese „Gründungspandemie“ ist der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (Bericht).
Abhängig vom eigenen Berufsstand und Tätigkeitsschwerpunkt sowie den Entsprechungen der Prüfer sollten sich gängige Verbände kurz vor der Prüfung einmal grob angesehen werden.
Eine (unvollständige) Liste weiterer Interessenvertretungen im deutschen Gesundheitswesen findet sich unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Kategorie:Interessenverband_(Gesundheitswesen). Für das sozialrechtlich geprägte Gesundheitssystem relevanter sind allerdings die sog. Stellungnahmeberechtigten beim GBA. Deren Stimme wird jedenfalls offiziell angehört, so dass sie das System mitprägen können. Hier findest Du weitere Informationen zum Thema: https://www.g-ba.de/ueber-den-gba/wer-wir-sind/stellungnahmeberechtigte/